Rentenberatung – Ihr Weg zu finanzieller Sicherheit
Eine gute Planung zahlt sich aus: Mit einer professionellen Rentenberatung legen Sie den Grundstein für einen sorglosen Ruhestand. Gemeinsam entwickeln wir Strategien, um Ihre Rentenansprüche zu optimieren und Ihre Versorgungslücke zu schließen.
Durch eigene Vorsorge mehr Rente im Ruhestand
Wer frühzeitig vorsorgt, genießt später mehr Freiheiten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit gezielten Maßnahmen Ihre Altersvorsorge verbessern können – individuell und zukunftssicher.
Unsere Beratungsbereiche
1. Gesetzliche Rente und Unfallversicherung
- Analyse und Optimierung Ihrer gesetzlichen Rentenansprüche
- Beratung zur Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente
- Unterstützung bei der Klärung und Durchsetzung Ihrer Rechte
2. Berufsständische Versorgung
- Überblick über Versorgungswerke für Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten und andere Berufe
- Beratung zu speziellen Regelungen und Ansprüchen
- Ergänzende Strategien für die optimale Absicherung
3. Private Vorsorge
- Beratung zu Rentenversicherungen, Sparplänen und Kapitalanlagen
- Strategien zur Schließung der Versorgungslücke
- Absicherung für den Ruhestand mit nachhaltigen Investments
Ihr Vorteil
Unsere Beratung verschafft Ihnen Klarheit, Sicherheit und eine solide Grundlage für Ihre Altersvorsorge. Wir erklären Ihnen alle Optionen verständlich und unterstützen Sie bei allen notwendigen Schritten.
Häufige Fragen und Antworten zur Rentenberatung
Diese können wir gerne für Sie online anfordern.
Für einen umfassenden Status-Check („Vorsorge-Inventur“) benötigen wir Ihre Rentenauskunft (inkl. Versicherungsverlauf), bestehende Vorsorgeverträge (z. B. private Rentenversicherung, Betriebsrente), Steuerbescheide und ggf. Versorgungsnachweise berufsständischer Versorgung.
Ab der Regelaltersrente (aktuell 67 Jahre) können Sie entscheiden, ob sie weiter Beiträge zur Rentenversicherung zahlen möchten.
- Erwerbsminderungsrente: Im Jahr 2025 gelten für die Erwerbsminderungsrente folgende Hinzuverdienstgrenzen: Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt die Hinzuverdienstgrenze 19.661,25 Euro pro Jahr. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt die Mindest-Hinzuverdienstgrenze bei 39.322,50 Euro pro Jahr. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Grenzen individuell angepasst werden können, abhängig vom höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen der letzten 15 Jahre.
- -Hinterbliebenenrente: Der Hinzuverdienst zur Hinterbliebenenrente (z.B. Witwenrente) wird 2025 durch einen erhöhten Freibetrag ergänzt. Dieser Freibetrag, der ab dem 1. Juli 2025 gilt, beträgt 1.076,86 Euro monatlich. Einkünfte über diesem Freibetrag werden zu 40% auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Für jedes waisenberechtigte Kind im Haushalt erhöht sich dieser Freibetrag zusätzlich
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