Rentenberatung – Ihr Weg zu finanzieller Sicherheit

Eine gute Planung zahlt sich aus: Mit einer professionellen Rentenberatung legen Sie den Grundstein für einen sorglosen Ruhestand. Gemeinsam entwickeln wir Strategien, um Ihre Rentenansprüche zu optimieren und Ihre Versorgungslücke zu schließen.

Durch eigene Vorsorge mehr Rente im Ruhestand

Wer frühzeitig vorsorgt, genießt später mehr Freiheiten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit gezielten Maßnahmen Ihre Altersvorsorge verbessern können – individuell und zukunftssicher.

Unsere Beratungsbereiche

1. Gesetzliche Rente und Unfallversicherung

  • Analyse und Optimierung Ihrer gesetzlichen Rentenansprüche
  • Beratung zur Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente
  • Unterstützung bei der Klärung und Durchsetzung Ihrer Rechte 

2. Berufsständische Versorgung

  • Überblick über Versorgungswerke für Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten und andere Berufe
  • Beratung zu speziellen Regelungen und Ansprüchen
  • Ergänzende Strategien für die optimale Absicherung 

3. Private Vorsorge

  • Beratung zu Rentenversicherungen, Sparplänen und Kapitalanlagen
  • Strategien zur Schließung der Versorgungslücke 
  • Absicherung für den Ruhestand mit nachhaltigen Investments 

Ihr Vorteil

Unsere Beratung verschafft Ihnen Klarheit, Sicherheit und eine solide Grundlage für Ihre Altersvorsorge. Wir erklären Ihnen alle Optionen verständlich und unterstützen Sie bei allen notwendigen Schritten.


Häufige Fragen und Antworten zur Rentenberatung

Wir analysieren Ihre gesetzliche Rente, berufsständische Versorgung sowie private Vorsorge und entwickeln individuelle Strategien zur Optimierung Ihrer Altersabsicherung – z. B. Hinterbliebenenrente, Erwerbsminderungsrente, Sparpläne, private Kapitalanlagen etc.
Idealerweise bereits ab 45 Jahren – so können Sie noch durch eigene Vorsorge Ihre Rente optimieren.
Für eine Erstgespräch benötigen lediglich Ihre Rentenauskunft.
Diese können wir gerne für Sie online anfordern.

Für einen umfassenden Status-Check („Vorsorge-Inventur“) benötigen wir Ihre Rentenauskunft (inkl. Versicherungsverlauf), bestehende Vorsorgeverträge (z. B. private Rentenversicherung, Betriebsrente), Steuerbescheide und ggf. Versorgungsnachweise berufsständischer Versorgung.
Den Rentenantrag stellen Sie schriftlich oder online bei der Deutschen Rentenversicherung. Er sollte ca. 3 bis 6 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn eingehen, damit Zahlungen pünktlich starten – verspätet gibt’s nur Rückzahlungen bis maximal 3 Monate rückwirkend.
Flexirente bedeutet: Sie können das reguläre Rentenalter verzögern, während Sie weiter arbeiten. Pro aufgeschobenem Monat erhalten Sie +0,5 % Zuschlag auf die Rente – bei einjähriger Verschiebung also ca. +6 %
Ja, bei einer Altersrente ist unbegrenzter Hinzuverdienst möglich.
Ab der Regelaltersrente (aktuell 67 Jahre) können Sie entscheiden, ob sie weiter Beiträge zur Rentenversicherung zahlen möchten.
Einkommen wird bei diesen Renten angerechnet. Die Einkommensanrechnung ist komplex. Lassen sich dazu beraten.

  • Erwerbsminderungsrente: Im Jahr 2025 gelten für die Erwerbsminderungsrente folgende Hinzuverdienstgrenzen: Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt die Hinzuverdienstgrenze 19.661,25 Euro pro Jahr. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt die Mindest-Hinzuverdienstgrenze bei 39.322,50 Euro pro Jahr. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Grenzen individuell angepasst werden können, abhängig vom höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen der letzten 15 Jahre.

  • -Hinterbliebenenrente: Der Hinzuverdienst zur Hinterbliebenenrente (z.B. Witwenrente) wird 2025 durch einen erhöhten Freibetrag ergänzt. Dieser Freibetrag, der ab dem 1. Juli 2025 gilt, beträgt 1.076,86 Euro monatlich. Einkünfte über diesem Freibetrag werden zu 40% auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Für jedes waisenberechtigte Kind im Haushalt erhöht sich dieser Freibetrag zusätzlich


Ja, Renten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) können grundsätzlich ins Ausland gezahlt werden, erfordern aber die Beachtung von Kosten und möglicher Auswirkungen auf die Rentenhöhe, besonders bei dauerhaftem Umzug. Die Zahlung erfolgt auf ein ausländisches Konto unter Angabe von IBAN und BIC. Bei dauerhaftem Aufenthalt in einem EU-Land oder in der Schweiz wird die Rente in voller Höhe ausgezahlt. Es ist wichtig, sich vor einem dauerhaften Umzug bei der DRV zu informieren, da es Einschränkungen geben kann. In manche Länder kann die Rente möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt ausgezahlt werden
Einmal jährlich erhalten Sie eine Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Darüber hinaus können Sie jederzeit Versicherungsverlauf, Renteninformation und -auskunft online oder schriftlich anfordern.
Als registrierte Rentenberatung arbeiten wir auf Honorarbasis (gem. RVG oder individueller Vereinbarung). Wir sind unabhängig und beraten ausschließlich in Ihrem Interesse. Details zur Vergütung werden vorab transparent besprochen.

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